Was ist neu in ALPHAPLAN 4.7, 5.1 und 5.2: Lieferschwellen
Die Lieferschwelle legt fest, ab welchem Umsatzvolumen ein Lieferant die Umsatzsteuer für Lieferungen an Privatkunden in anderen Mitgliedsstaaten im Zielland der Ware bezahlen und sich daher dort steuerlich registrieren lassen muss. Nun können Sie auch in ALPHAPLAN mit der Lieferschwelle arbeiten, also Lieferschwellen für unterschiedliche Länder festlegen und dann in zwei Dialogausprägungen, die Rechnungssuche betreffend, die Lieferschwelle überwachen.
Die Lieferschwelle für das jeweilige Land legen Sie im Dialog Länder im Feld Lieferschwelle in Standardwährung fest. In diesem Dialog können Sie auch die EU-UST-ID-Nr. eintragen, wenn Sie diese nach Beantragung erhalten haben. Außerdem können Sie das Datum eintragen, an dem die Lieferschwelle erreicht ist.
Wenn Sie im Dialog Mehrwersteuer Datensätze für Umsatzsteuersätze für Länder, in die Sie ausführen, ergänzen, werden hier die Felder LSE, Lieferschwelle erreicht am und Lieferschwelle in Standardwährung automatisch mit den entsprechenden Angaben aus dem Dialog Länder versehen.
Sie können zu jeder Warengruppe im Dialog Warengruppe im Grid verschiedene vorher im Dialog Mehrwertsteuer angelegte Mehrwertsteuersätze hinzufügen. Die hier angelegten Mehrwertsteuersätze werden dann im Artikel bei einer Lieferadresse im Ausland und wenn im Artikel selbst kein Mehrwertsteuersatz gespeichert ist, zur Mehrwertsteuerberechnung benutzt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Support und in der ALPAPLAN-Hilfe unter dem Stichwort „Lieferschwelle“.