Round Table: Digitalisierung in Marketing und Vertrieb

Ein Round Table wurde in der Geschichte oft gebildet, um Krisen zu bewältigen oder zumindest strittige Themen einer Lösung zuzuführen. Krisenhaft oder auch nur strittig ging es in unserem Round Table von Marketing und Vertrieb allerdings nicht zu. Schließlich gestalten beide Abteilungen in enger Verzahnung die Digitalisierungsprozesse, mit denen unser Markterfolg auch künftig abgesichert wird.

Auftragsabwicklung in ALPHAPLAN

Der Online-Handel boomt dank Corona. Aber auch schon vorher ging es steil nach oben, Digitalisierung des Handels sei Dank. Woran wir uns als private Konsumenten gewöhnt haben, wird auch im B2B mehr und mehr zum Standard: eine schnelle Auftragsabwicklung.

Einführung des OSS-Verfahrens ab dem 01.07.2021

ALLGEMEINES:

Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder für den Versand von Waren an Privat-Kunden (B2C-Geschäft) im EU-Ausland entfallen. Ab dem 01.07.2021 gilt eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000,00 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe.

Das OSS-Verfahren tritt zwar zum 01.07.2021 in Kraft, trotzdem gelten die neuen Steuerregeln für den gesamten Besteuerungszeitraum 2021. Eine zeitanteilige Aufteilung der Umsatzschwelle von 10.000 Euro ist also nicht möglich.

Es werden dadurch viele Unternehmen/Onlinehändler in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das sie Ware an Privatpersonen versenden. Es muss der Steuersatz des jeweiligen Landes angewendet und entrichtet werden.

Die steuerliche Registrierungspflicht in diesen Ländern entfällt. Dafür können die notwendigen Umsatzsteuermeldungen für alle EU-Länder zentral über den One Stop Shop (OSS) des Landes erledigt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Registrierung beim deutschen One Stop Shop ist über das Online-Portal „MeinBOP“ des Bundeszentralamtes für Steuern vorzunehmen.

Die OSS-Meldungen erfolgen quartalsweise und müssen innerhalb von einem Monat nach Ende des Vorquartals eingereicht werden.

Auf weitere Details zu den Rahmenbedingungen des OSS-Verfahrens gehen wir an dieser Stelle nicht ein, möchten Ihnen hiermit nur einen kurzen Überblick geben, wie das Ganze in unserem ALPAHPLAN Webshop, in unserer ALPHAPLAN Warenwirtschaft und in unserem ALPHAPLAN Rechnungswesen umzusetzen ist.

Eine Aussage darüber, welcher Steuersatz in welchem EU-Staat für welchen Artikel bzw. für welches Produkt angewendet werden muss, können wir leider nicht treffen.

Bitte stimmen Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Steuerberatung ab. Die berufsständische Regelung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt uns hier eine Auskunft oder die Erteilung von Rechtsrat.

Eine Zusammenfassung folgender Themen finden Sie als PDF zum Download bereit (Auszüge aus unserer „ALPHAPLAN-Hilfe“):
OSS-Verfahren
Lieferschwellen

ALPHAPLAN Webshop:

Der Webshop greift auf die korrekte Pflege der Stammdaten in der ALPHAPLAN Warenwirtschaft zurück. Dort müssen die regionalen MwSt.-Sätze für alle Länder gepflegt werden, die für den Shop freigegeben sind. Überdies müssen alle EU-Länder gekennzeichnet sein, dass die Lieferschwelle erreicht ist (Kontrollkästchen LSE). Achten Sie zudem auch darauf, dass für spezifische Webshop-Artikel (z. B. Zahlungsart-Kosten-/Nachnahme-Artikel oder Mindermengenzuschlag-Artikel) die regionalen MwSt.-Sätze hinterlegt sind.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen der ALPHAPLAN Webshop-Support zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Kontakt: webshop@cvs.de
Tel.: +49 421 35017-550
Montag bis Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

ALPHAPLAN Warenwirtschaft:

• Pflege der Ländertabelle
Ist die EU-weite Lieferschwelle in 2021 erreicht, muss in allen EU-Ländern, in denen Privatpersonen beliefert werden, das Kontrollkästchen LSE (Lieferschwelle ist erreicht) gesetzt werde.

• Pflege der Mehrwertsteuertabelle
Für alle EU-Länder in die Sie an Privatpersonen liefern, sind die regionalen MwSt.-Sätze anzulegen.

• Pflege der Warengruppen und Artikel

• Zuordnung der regionalen MwSt.-Sätze

• Prüfung der Belege ob Lieferschwelle erreicht

• Pflege der Buchungssets
Alle Buchungssets sind um die neuen regionalen MwSt.-Sätze zu ergänzen
Es sind die %-Sätze, die Steuerschlüssel und Erlöskonten für die Umsetzung in der Fibu zu hinterlegen.

Umgesetzt in folgenden Versionen:

• ALPHAPLAN 4.7 -> = ab 3850.654
• ALPHAPLAN 5.1 -> = ab 4250.404
• ALPHAPLAN 5.2 -> = ab 4600.123
• ALPHAPLAN 5.3 und später: in allen Versionen

Für weiterführende Informationen steht Ihnen der ALPHAPLAN-Support zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Kontakt: support@cvs.de
Tel.: +49 421 35017-460
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:30 Uhr

ALPHAPLAN Rechnungswesen:

Neuanlage von Steuerschlüsseln für alle regionalen MwSt.-Sätze. Empfohlen wird die Vergabe einer dreistelligen Nummer, z. B. beginnend ab 200, damit die neuen Steuerschlüssel sich deutlich von den deutschen Steuerschlüsseln, die in der Regel alle zweistellig sind, abgrenzen lassen.

Mit Hilfe des Berichtes „USt.-Sachverhalte“ erhalten Sie Auswertung aller Umsätze sortiert nach Steuerschlüssel.
Sowie Auswertung sortiert nach Steuerkonten.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen der ALPHAPLAN Rechnungswesen-Support zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Kontakt: rewesupport@cvs.de
Tel.: +49 421 35017-490
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:30 Uhr