Intrahandelsstatistik

Die europäische Ordnung und ihre Verordnungen …

Die geschätzte Leserschaft nehme es mir bitte nicht übel, aber in diesem Beitrag ist das, was man eine „eigene, geistige Schöpfungshöhe“ nennt, praktisch nicht vorhanden. Wortlaute europäischer Verordnungen sind für mich im Allgemeinen so verständlich wie Sanskrit oder Quechua, die Sprache der Inkas. Umso mehr schätze ich all die, deren Beruf – vielleicht gar Berufung – es ist, sich in diesem von mir so empfundenen Dschungel zurechtzufinden und ihre Unternehmen entsprechend auf Kurs zu halten. Und an genau diesen Personenkreis bei unseren Kunden richtet sich das im Folgenden Geschriebene. Die oben erwähnte „geistige Schöpfungshöhe“ liegt bei unserem Partner Format-Software Service GmbH, der uns den Text zwecks Information unserer Kunden zur Verfügung gestellt hat.

„Intrahandelsstatistik: Neue Rechtsgrundlagen ab Januar 2022

Zum 1. Januar 2022 ersetzt die Verordnung (EU) 2019/21521 über europäische Unternehmensstatistiken die beiden gegenwärtigen europäischen Grundverordnungen über die Außenhandelsstatistik.

Dies hat drei unmittelbare Auswirkungen für die Auskunftspflichtigen.

  • Mit dem Berichtsmonat Januar 2022 ist die neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG) bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik anzuwenden
  • Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden
  • Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedsstaat ab Berichtsmonat Januar 2022 – Sie sind verpflichtet, die Korrektheit zu prüfen!

Wie können Sie diese Neuerungen sicher umsetzen?

Mit FORMAT-IVEAS sind Sie bei dieser Umstellung auf der sicheren Seite. Als unser Intrastat-Kunde werden Sie automatisch über das entsprechende Update informiert, sobald die neue Rechtsgrundlage in unsere Software eingepflegt ist.

9.000 Warentarifnummern ändern sich zum 01.01.2022

Alle fünf Jahre wird eine Neufassung des Harmonisierten Systems (HS) in Kraft gesetzt, zum 1. Januar 2022 wird es wieder so weit sein. Das aktuell geltende HS 2017 wird dann durch das HS 2022 ersetzt werden.

In der Folge ändern sich erfahrungsgemäß 15 bis 20 Prozent aller Warennummern. Die Änderungen durch ein neues HS können wesentlich tiefgreifender sein, als die Anpassungen bei einem normalen Jahreswechsel. Waren können sich in anderen Unterpositionen, Positionen oder gar Kapiteln wiederfinden.

Die neue Ausgabe der Nomenklatur enthält 351 Änderungssätze, über 9.000 Warennummern (8-Steller), und über 15.000 Codenummern (10-Steller) sind davon betroffen.

Das bedeutet eine umfangreiche Überprüfung Ihrer Warennummern. Denken Sie daran: Ab 01.01.2022 ist eine Lieferung mit falschen Warennummern nicht mehr möglich.

Mit dem FORMAT-TCT haben wir ein Tarifierungssystem in unserem Portfolio, das für Sie alle Arten von Daten und Informationen sammelt, verwaltet und organisiert. Umfangreiche Recherche-Methoden stehen Ihnen zur Verfügung.

Die Einreihung in den Zolltarif ist somit schnell erledigt und stets lückenlos dokumentiert. In Verbindung mit dem Alphaplan ERP können Sie Ihre Waren unkompliziert und zügig tarifieren

und der Umstellung des Harmonisierten Systems zum 01.01.2022 gelassen entgegensehen.

Bereits zum 09.09.2020 ist eine neue Dual Use Verordnung in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Unternehmen alle Vorschriften und Verordnungen einhalten und natürlich über die aktuellen Änderungen informiert sind.

Zur Format-Software Service GmbH-Website: https://www.formatsoftware.de/de/