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ERP-Förderung

Die Implementierung eines ERP-Systems ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern zunächst auch eine finanzielle Hürde. Obwohl sich die Investition durch positive Effekte wie Zeitersparnis, schlankere Prozesse und eine Senkung der Personalkosten auf mittlere und lange Sicht rentiert, zögern besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oft, wenn es um die Umstellung der Prozesse auf ein ERP-System geht. Um Innovationen voranzutreiben, haben EU, Bundesregierung und Länder verschiedene Programme ins Leben gerufen, die die finanziellen Belastungen durch die Beantragung einer ERP-Förderung teils deutlich abmildern können.

 

Es gibt spezielle Fördermittel für die Digitalisierung von KMU, die einen Teil der Kosten abfedern. Darüber hinaus können Unternehmer:innen günstige Innovations-Kredite beantragen. Wenn Sie über den Einsatz einer ERP-Software nachdenken, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich über eine mögliche ERP-Förderung informieren, denn auf diesem Weg können Sie Einsparungen im vier- bis fünfstelligen Bereich erzielen.

ALPHAPLAN Illustration für die ERP-Beratung

Welche Unternehmen können ERP-Fördermittel beantragen?

Im Rahmen der Ausweitung der Digitalisierung in Deutschland ist es für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen möglich einen Antrag auf ERP-Fördermittel zu stellen. Dabei gelten verschiedene Bedingungen – je nachdem, um welches Programm der ERP-Förderung es sich handelt. Die Voraussetzung für viele deutsche Förderprogramme ist beispielsweise, dass sich der Unternehmenssitz in der BRD befindet. Befindet sich der Sitz im Ausland, ist es jedoch teilweise ebenfalls möglich, dass deutsche Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eine ERP-Förderung erhalten. Auch der Zeitraum, der seit der Firmengründung vergangen ist, kann ausschlaggebend für die Beantragung von Förderung im Bereich ERP und Digitalisierung sein. So richten sich einige Angebote speziell an StartUps, andere fokussieren sich wiederum auf Betriebe, die bereits länger als zwei Jahre am Markt sind.

Lohnt es sich, einen Förderantrag für ERP zu stellen?

Gerade KMU müssen ihre Kosten im Blick behalten. Die Investition in ein ERP-Tool kann ihnen zwar dabei helfen, laufende Kosten einzusparen, doch die hohen Ausgaben für die Implementierung sind für Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder ein Grund, die Einführung eines ERP-Systems hinauszuzögern und somit die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

 

Um die Investition im Rahmen zu halten, lohnt sich ein Antrag auf ERP-Förderung. Bund und Länder unterstützen Innovation und Digitalisierung, damit die deutsche Wirtschaft am Puls der Zeit bleibt und bestehende Defizite aufholen kann. Da es ganz verschiedene Förderangebote gibt, sollten Sie sich vorab genau mit den einzelnen Möglichkeiten beschäftigen. Einige der Programme zur ERP-Förderung stellen wir Ihnen hier vor.

Illustration zum Thema gut zu wissen für die Abteilung Einkauf

ERP-Förderung durch Zuschüsse der Bundesregierung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der ERP-Förderung: Zum einen können Einmalzahlungen als Zuschuss zur Investitionssumme beantragt werden und zum anderen vergünstigte Darlehen, die Unternehmer:innen bei kostenintensiven Modernisierungsvorhaben unterstützen sollen.

 

Eine ERP-Förderung in Form einer Einmalzahlung, also eines Digitalisierungszuschusses, muss nicht zurückgezahlt werden und führt zum Teil zu hohen Einsparungen bei der ERP-Einführung. Alle Förderprogramme sind jedoch bei einem bestimmten Betrag gedeckelt, sodass trotz der ERP-Förderung immer ein Eigenanteil für den Antragstellenden bestehen bleibt.

 

Ein Beispiel einer solchen ERP-Förderung war das Programm „Digital jetzt“, das die Bundesregierung 2020 ins Leben gerufen hat, um unternehmensinterne Digitalisierungsvorhaben finanziell zu unterstützen. „Digital jetzt“ konnte jedoch vorerst nur bis 2023 beantragt werden. Aktuell bietet die Bundesregierung das Förderprogramm „go-digital“ an, das allerdings nur für Beratungsleistungen nutzbar ist. Zudem kann ein BAFA-Zuschuss beantragt werden, der durch die Bundesregierung und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert wird.

Die Programme „Digital jetzt“, „go-digital“ und BAFA können Sie zur ERP-Förderung aus dem gesamten Bundesgebiet beantragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz investiert damit ganz gezielt in die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und hilft KMU dabei, Prozesse zu modernisieren und ihre Effizienz zu steigern.

Digital jetzt

Mit dem Förderprogramm „Digital jetzt“ konnten sich Unternehmer:innen um einen Zuschuss zu ihrem Digitalisierungsvorhaben bewerben – dazu zählten die Einführung neuer digitaler Technologien und die passende Qualifizierung der Belegschaft.

Konditionen „Digital jetzt“:

 

  • Für Unternehmen im Bereich gewerbliche Wirtschaft und Handwerk
  • Bis zu 499 Mitarbeitende
  • ERP-Implementierung förderbar
  • Zuschuss bis zu 70% der Investitionssumme
  • Minimaler Zuschuss: 17.000 Euro
  • Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro

 

Die ERP-Förderung „Digital jetzt“ ist zum 31.12.2023 vorerst ausgelaufen.

 

Weitere Infos: Digital jetzt

go-digital

Das Förderprogramm „go-digital“ wurde initiiert, um die digitale Transformation im Mittelstand voranzutreiben. Dabei geht es hierbei ausschließlich um eine Beratung zur Prozessoptimierung, nicht aber um die Umsetzung eines Modernisierungsvorhabens. Es handelt sich also nicht um eine direkte ERP-Förderung, das Programm unterstützt stattdessen die Schaffung der optimalen Rahmenbedingungen für eine ERP-Einführung.

 

Konditionen „go-digital“:

 

  • Für Unternehmen im Bereich gewerbliche Wirtschaft und Handwerk
  • Weniger als 100 Mitarbeitende
  • Maximaler Jahresumsatz von 20 Millionen Euro
  • Gefördert werden nur Beratungsleistungen
  • Fördervolumen: 50 % eines Beratertagessatzes von höchstens 1.100 Euro; maximal 30 Tage innerhalb eines halben Jahres
  • Maximaler Zuschuss: 16.500 Euro
  • Antragstellung nur über lizensierte Beratungsunternehmen möglich

 

Weitere Infos: go-digital

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht Wirtschaftsunternehmen einen Zuschuss für Beratungsleitungen. Diese Förderung richtet sich sowohl an Jungunternehmen als auch an Bestandsunternehmen. Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ soll die Leistungs-, Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit von KMU stärken.

 

Betriebe können mit einem Zuschuss unterstützt werden, wenn sie qualifizierte Berater:innen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser indirekten ERP-Förderung richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

 

Konditionen BAFA:

 

  • Für Start-ups/Jungunternehmen (<2 Jahre), Bestandsunternehmen (>2 Jahre), Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten
  • Nur die Beratung zur Digitalisierung/ERP-Einführung ist förderbar, nicht die Implementierung selbst
  • Maximaler Zuschuss Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier): 2.800 Euro
  • Maximaler Zuschuss Alte Bundesländer (ohne Regionen Lüneburg und Trier), Land Berlin, Region Leipzig: 1.750 Euro

 

Weitere Infos: BAFA

ERP-Förderkredite für KMU von der KfW

Die zweite Variante der ERP-Förderung sind vergünstigte Förderkredite, die für die Einführung von ERP-Lösungen über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben werden. Diese Darlehen müssen die Antragsteller im gesamten Umfang zurückzahlen, sie profitieren hier jedoch von einem besonders günstigen Zinsniveau und guten Rahmenbedingungen.

 

Die KfW bietet für die Realisierung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben verschiedene zinsvergünstigte Optionen eines ERP-Förderkredits für KMU an. Ein solcher KfW Innovationskredit kann für die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen oder für die Ermittlung von Bedarfen im Rahmen einer Unternehmensberatung eingesetzt werden. Die KfW-Kredite sind neben den Zuschüssen ein wichtiger Baustein im Rahmen der ERP-Förderung.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ist ein günstiger Förderkredit für zukunftsweisende Vorhaben. Er kann für verschiedene Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung eingesetzt werden

 

Konditionen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit:

 

  • Für innovative oder digitale Unternehmungen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind
  • ERP-Implementierung förderbar, auch elektronischer Handel [Link Webshop https://alphaplan.de/erp-module/e-commerce/]
  • Ab 3,40 % effektivem Jahreszins
  • Besonders günstige Konditionen in Regionalfördergebieten
  • Förderfähige Investitionen zu 100 % über den Kredit finanzierbar
  • Kreditvolumen: mindestens 25.000 Euro, maximal 25 Millionen Euro
  • Achtung: Antragstellung nur über teilnehmende Banken möglich
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Weitere Infos: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit 

ERP-Mezzanine (KfW)

Der Kredit ERP-Mezzanine der KfW ist ein Finanzierungspaket, das für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse geschnürt wurde. Es dient der Förderung von Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben und solche, die neu für das zu fördernde Unternehmen sind. Die Umsetzung der Innovation kann dabei sowohl eigenständig als auch durch externe Dienstleister durchgeführt werden.

 

Konditionen ERP-Mezzanine:

 

  • Für Privatunternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind
  • Gruppenumsatz liegt unter 500 Millionen Euro
  • Förderung von Personal- und Beratungskosten für Entwicklung neuer Prozesse, Dienstleistungen und Produkte
  • Ab 2,82 % effektivem Jahreszins
  • Kreditvolumen: mindestens 25.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro
  • durch Nachrangkapital bis zu 60 % Risikoübernahme durch die KfW möglich
  • Laufzeit: in der Regel 10 Jahre

 

Weitere Infos: ERP-Mezzanine

ALPHAPLAN ERP-Experten Bild von Kai Grulke

Sie haben Fragen zur ERP-Förderung?

Vereinbaren Sie einfach und kostenlos einen persönlichen Termin. Wir beantworten Ihre Fragen, beraten Sie gerne zu Ihren spezifischen Anforderungen und unterstützen Sie bestmöglich bei der Auswahl, Beantragung und Abwicklung Ihres ERP-Fördermittelantrags.

Welche Förderung für ein ERP-System bietet mein Bundesland an?

Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene gibt es verschiedene ERP-Förderprogramme. Daher lohnt es sich in allen 16 Bundesländern, bei der Industrie- und Handelskammer oder der zuständigen Wirtschaftsförderung gezielt nach einer ERP-Förderung zu fragen. Da sich die Konditionen stark voneinander unterscheiden und sich stetig verändern, sollten Sie sich am besten direkt vor Ort über aktuelle Fördermittel für die Digitalisierung informieren. Unter IHK.de [https://www.ihk.de/] finden Sie den richtigen Ansprechpartner zum Thema ERP-Förderung für KMU.

 

Einige Programme zur ERP-Förderung in den Bundesländern möchten wir Ihnen an dieser Stelle genauer vorstellen.

Digitalisierung: ERP-Förderprogramme 2024 – Bundesländer im Überblick

Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet für KMU mit bis zu 500 Mitarbeitenden Fördermöglichkeiten für Projekte an, die zur Implementierung neuer digitaler Lösungen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit notwendig sind. Mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ sind die Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, der Einsatz von KI-Anwendungen sowie entsprechende Mitarbeiterschulungen, die damit einhergehen, förderfähig. Die „Digitalisierungsprämie Plus“ wird in zwei Varianten angeboten, einer Zuschuss-Variante und einer Darlehensvariante.

 

Konditionen Digitalisierungsprämie:

 

  • Förderung für KMU aller Branchen
  • Erforderliche Investitionssumme: zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro
  • Variante 1: direkter Zuschuss von bis zu 3.000 Euro
  • Für Projekte mit einer maximalen Investitionshöhe von 15.000 Euro
  • Variante 2: Darlehen (zinsverbilligt mit Tilgungszuschuss)
  • Kredithöhe: 15.000 bis 100.000 Euro
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre

 

Weitere Infos: Digitalisierungsprämie Plus

Digitalbonus Bayern

Der Freistaat Bayern ermöglichte mit seinem „Digitalbonus Standard“, dem „Digitalbonus Plus“ und dem „Digitalkredit“ Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Bayern haben, eine Fördermittelzahlung, die auch als ERP-Förderung genutzt werden konnte. Der Freistaat wollte damit die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen, daher wurde die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle gefördert. Unternehmer:innen konnten so in ihre Hard- und Software sowie in die IT-Sicherheit investieren.

 

Konditionen Digitalbonus Bayern:

Digitalbonus Standard

 

  • Zuschuss von bis zu 10.000 Euro
  • Fördersatz Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Fördersatz mittlere Unternehmen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Digitalbonus Plus

 

  • Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Fördersatz Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Fördersatz mittlere Unternehmen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Digitalkredit

 

  • zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern
  • Digitalkredit mit Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus kombinierbar
  • Kreditsumme ohne Kombination mit Zuschuss: bis zu 2 Millionen Euro
  • Bei Kredit mit Zuschuss: zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 25.000 Euro und maximal 200.000 Euro (Digitalbonus Standard) bzw. 1 Million Euro (Digitalbonus Plus)
  • Mit Kredit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzierbar

 

Das Programm Digitalbonus Bayern ist zum 31.12.2023 ausgelaufen, wird aber möglicherweise neu aufgelegt. Sollte die Fortsetzung beschlossen werden, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.

 

Weitere Infos: Digitalbonus Bayern

Digitalprämie Berlin

Im Land Berlin können dort ansässige Firmen eine Digitalprämie beantragen. Die Förderung steht kleinen und mittelständischen Betrieben sowie Soloselbstständigen zur Verfügung. Voraussetzungen sind eine maximale Belegschaft von 249 Mitarbeitenden und ein Gründungsdatum vor dem 31.12.2021.

 

Eine ERP-Förderung ist mit diesem Programm möglich, denn förderungsfähig sind die erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT-Hardware und Software, aber auch Investitionen in die IT-Sicherheit. Darüber hinaus kann eine Bezuschussung im Bereich Beratung und Fortbildung beantragt werden. Unternehmen haben hier die Möglichkeit, Workshops zur Digitalisierung, Fortbildungen zur betrieblichen IT-Sicherheit oder die Weiterbildung zum „Digital Transformation Manager“ fördern zu lassen.

 

Konditionen Digitalprämie Berlin:

 

  • Förderung für Soloselbstständige und KMU aller Branchen
  • Förderung auch für gemeinnützige UG und GmbH mit Sitz in Berlin
  • Zuschuss: 50 % bis maximal 17.000 Euro
  • Investitionsvolumen: mindestens 2.000 Euro

 

Weitere Informationen: Digitalprämie Berlin

Brandenburgischer Innovationsgutschein – BIG-Digital

Der Brandenburgische Innovationsgutschein, kurz BIG, wurde für die Weiterentwicklung von KMU gewährt. Im Fokus des Teilsektors „BIG-Digital“ stand die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service – inklusive Beratung, Schulung und Implementierung. Die Förderung zielte auf die auf Gewinnerzielung ausgerichteten KMU ab.

 

Konditionen BIG-Digital:

 

  • Förderung von KMU – auch Handwerksbetriebe
  • Zuschuss: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschusshöhe Modul “Beratung und Schulung”: bis maximal 50.000 Euro
  • Zuschusshöhe Modul “Implementierung”: bis maximal 500.000 Euro
  • Projektlaufzeit Modul “Beratung und Schulung”: maximal 6 Monate
  • Projektlaufzeit Modul “Implementierung”: maximal 36 Monate

 

Die aktuelle Richtlinie zum Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG) ist am 31.12.2023 ausgelaufen. Ob das Projekt fortgesetzt wird, erfahren Sie auf dieser Seite, sobald es aktuelle Informationen dazu gibt.

 

Weitere Informationen: BIG-Digital

Digitaler Mittelstand Bremen

Auch das Bundesland Bremen ermöglicht seinen KMU im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern und Soloselbstständigen einen Zuschuss für die Optimierung von Arbeits- und Produktionsprozessen. IT-Sicherheit und die Weiterbildung der Mitarbeitenden sind ebenfalls förderfähig.

 

Konditionen „Digitaler Mittelstand Bremen“:

 

  • Zuschuss Kleinst- und Kleinunternehmen: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Investitionsvolumen: mindestens 1.000 Euro
  • Zuschusshöhe: maximal 17.000 Euro
  • Projektdauer: maximal 12 Monate

 

Weitere Informationen: Digitaler Mittelstand Bremen

Hamburg Digital

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt Wirtschaftsunternehmen bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und soll die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Erhöhung der Sicherheit fördern. Das Programm richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie an Handwerksbetriebe, die die Grenze von 249 Mitarbeitenden einhalten. Auch Freiberufler wie Ärzte oder Architekten werden gefördert. „Hamburg Digital“ gliedert sich in zwei Module:

 

Modul I: Hamburg-Digital Check:

 

  • Zuschuss für im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifizierte Beratungsdienstleister
  • Zuschuss Modul I: 50 % bis maximal 5.000 Euro

 

Modul II: Hamburg-Digital Invest:

  • Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
  • Ausgaben für IKT-Hard- und -Software
  • Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
  • Investitionsvolumen: mindestens 3.000 Euro pro Modul
  • Zuschuss Modul II: 30 % bis maximal 17.000 Euro

 

Weitere Informationen: Hamburg Digital

DIGI-Zuschuss Hessen

Die digitale Transformation von Produktions- sowie Arbeitsprozessen und die Verbesserung der IT-Sicherheit stand im Fokus des „DIGI-Zuschusses Hessen“. Die beantragten Maßnahmen sollten einen Digitalisierungsfortschritt in den Unternehmensbereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation erwarten lassen. Förderbar waren Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen sowie zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung. Auch damit verbundene Dienstleistungen, etwa die Migration bisheriger Daten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen durch externe Anbieter, wurden abgedeckt.

 

  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen im Land Hessen
  • Zuschuss: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Sachausgaben
  • Investitionsvolumen: mindestens 4.000 Euro
  • Zuschusshöhe: maximal 10.000 Euro

 

Aktuell besteht keine Möglichkeit, den DIGI-Zuschuss als ERP-Förderung zu beantragen. Falls das Förderprogramm verlängert wird, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.

 

Weitere Informationen: DIGI-Zuschuss

DigiTrans Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern stellte bis 2022 Fördermittel für die Digitalisierung zur Verfügung. Im Fokus standen hierbei kleine und mittlere Betriebe sowie Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft fast aller Branchen und Wirtschaftszweige mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördermaßnahmen wurden für neue, digitale Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse bereitgestellt und in Form eines Einmalzuschusses ausgezahlt.

 

Konditionen DigiTrans Mecklenburg-Vorpommern:

 

  • Förderung auch für StartUps möglich
  • Zuschuss Kleinunternehmen: maximal 50 Prozent
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: maximal 35 Prozent

 

Über eine mögliche Neuauflage von DigiTrans in Mecklenburg-Vorpommern halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

 

Weitere Informationen: DigiTrans

Digitalbonus Niedersachsen

Das Land Niedersachsen unterstützte kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung mit einem Fördertopf von insgesamt 15 Millionen Euro. Betriebe konnten diese Förderung bis 2022 beantragen und den Zuschuss für Investitionen in digitale Hard- und Software und IT-Sicherheit nutzen.

 

Konditionen Digitalbonus Niedersachsen:

 

  • Förderung für KMU im Land Niedersachsen (gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth oder Handwerk)
  • Zuschuss von bis zu 10.000 Euro
  • Erforderliche Investitionssumme: mindestens 5.000 Euro
  • Zuschuss kleine Unternehmen: maximal 50 Prozent
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: maximal 30 Prozent

 

Sollte das Land Niedersachsen eine neue ERP-Förderung anbieten, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

 

Weitere Informationen: Digitalbonus Niedersachsen

Mittelstand Innovativ & Digital (MID-Digitalisierung) Nordrhein-Westfalen

Zur Neu- und Weiterentwicklung, aber auch zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bietet das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) eine Förderung für KMU an, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Die Förderung umfasst drei Bereich: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation. Für eine ERP-Förderung ist der Bereich Digitalisierung ausschlaggebend. Hier werden digitale Produkte und Dienstleistungen sowie smarte digitale Prozesse unterstützt.

 

Konditionen „Mittelstand Innovativ & Digital“:

 

  • Förderung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen
  • Zuschuss Kleinst- und Kleinunternehmen: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschusshöhe: minimal 4.000 Euro, maximal 15.000 Euro
  • Projektdauer: zwischen 6 und 12 Monaten

 

Weitere Informationen: Mittelstand Innovativ & Digital Nordrhein-Westfalen

Implementierung Betrieblicher Innovation (IBI) in Rheinland-Pfalz

Das Programm IBI, das für „Implementierung Betrieblicher Innovation“ steht, wird in Rheinland-Pfalz zur Förderung der regionalen Wirtschaft eingesetzt. Damit sollen die technologische Transformation und die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen vorangebracht werden.

 

Konditionen IBI Rheinland-Pfalz:

 

  • Förderung kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen – auch Beherbergungsbetriebe
  • Zuschuss Kleinunternehmen: maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: maximal 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Investitionsvolumen für Kleinunternehmen: mindestens 250.000
  • Investitionsvolumen für mittlere Unternehmen: mindestens 500.000 Euro
  • Zuschuss: mindestens 50.000 Euro, maximal 5 Mio. Euro
  • Projektdauer: maximal 36 Monate
  • Der Antrag kann nur mit der Hilfe eines geeigneten Sachverständigen gestellt werden. 

 

Aktuell ist keine Antragstellung möglich, diese ERP-Förderung soll jedoch zeitnah wieder aufgenommen werden.

 

Weitere Informationen: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Reinland-Pfalz

DigitalStarter Saarland

Bis Ende 2022 konnten Unternehmer:innen Fördergelder aus dem Programm „DigitalStarter Saarland“ beantragen und diese für die Einführung neuer digitaler Systeme sowie die Verbesserung ihrer IT-Sicherheit einsetzen. Das Ziel des Programms waren Effizienzgewinne und die Vergrößerung von Wachstumschancen, aber auch das Vorantreiben der Digitalisierung gehörte zu den Grundsätzen von „DigitalStarter“. Somit war auch eine ERP-Förderung über diese finanzielle Unterstützung möglich.

 

Konditionen DigitalStarter:

 

  • Förderung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe aller Branchen
  • Zuschuss Kleinunternehmen: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschuss mittlere Unternehmen: maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschusshöhe: maximal 12.500 Euro
  • Investitionsvolumen: mindestens 3.000 Euro

 

Aktuell wird die Förderrichtlinie des Programms „DigitalStarter“ überarbeitet. Innerhalb der nächsten Monate soll das Programm daher wieder nutzbar werden.

 

Weitere Informationen: DigitalStarter Saarland

EFRE Sachsen

Die Förderrichtlinie „Digitalisierung Zuschuss EFRE“ läuft bis 2027 und soll die Heranführung an digitale Projekte und die Transformation der Digitalisierungsvorhaben in Betrieben des Bundeslandes Sachsen unterstützen. Förderungsfähig sind die Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, die Anschaffung notwendiger Hard- und Software sowie die Einführung der Lösung inklusive Schulung.

 

Konditionen EFRE Sachsen:

 

  • Förderung für gewerblich tätige KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen
  • erforderliche Investitionssumme: mindestens 5.000 Euro
  • Heranführungsprojekte Kleinstunternehmen: maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 10.000 Euro
  • Transformationsprojekte Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 60.000 Euro
  • Transformationsprojekte mittlere Unternehmen: maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 100.000 Euro

 

Weitere Informationen: EFRE Sachsen

 

DIGITAL INNOVATION Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden ebenfalls Fördermittel für den Bereich der Digitalisierung und damit auch für die ERP-Förderung zur Verfügung gestellt. Das Bundesland unterstützt damit unter anderem die Entwicklung neuer, innovativer und digitaler Produkte, Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle oder Geschäftsabläufe. Dazu werden Vorhaben zur Einführung digitaler Marketing- und Vertriebsstrategien sowie zur Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit gefördert.

 

Konditionen DIGITAL INNOVATION:

 

  • Das Förderprogramm richtet sich an KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Zuschuss: maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Investitionsvolumen: bis 70.000 Euro je Projekt
  • Förderung der Ausgaben für Personal, das projektbezogen zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
  • Projektlaufzeit: maximal 12 Monate

 

Weitere Infos: Digital Innovation Sachsen-Anhalt

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – Schleswig-Holstein

Zwei Fördermodule bietet Schleswig-Holstein Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. Euro für Innovation und Digitalisierung an. Die beiden Module „Beratung“ und „Umsetzung“ bauen aufeinander auf.

 

Modul Beratung:

Hier können Vorhaben eingereicht werden, die bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysieren und anschließend individuelle Lösungen und Empfehlungen entwickeln. 

 

  • Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro
  • Investitionsvolumen: maximal 20.000 Euro.
  • Zuschuss: maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Projektdauer: maximal 8 Monate

 

Modul Umsetzung:

Hier werden die individuellen Lösungen aus der Beratung implementiert und die Mitarbeitenden qualifiziert. Der Betrieb muss das Modul „Beratung“ hier bereits erfolgreich beantragt und durchlaufen haben oder er muss binnen der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Beratungsförderung über das Bundesprogramm „go-digital“ erhalten haben.

 

  • Investitionsvolumen: mindestens 10.000 Euro, maximal 200.000 Euro
  • Zuschuss: maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Projektdauer: maximal 18 Monate

 

Weitere Informationen: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

Digitalbonus Thüringen

Unternehmen im Land Thüringen konnten einen Zuschuss zu den Ausgaben für Soft- und Hardware im Bereich der Digitalisierung, einschließlich der Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen, beantragen. Gefördert wurden die Digitalisierung von Betriebsprozessen, hier war zum Beispiel eine ERP-Förderung oder die Implementierung von Manufacturing Execution Systems (MES) möglich, oder die Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden. Auch die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen und die Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen konnte beim Digitalbonus in den Förderantrag aufgenommen werden.

 

Konditionen Digitalbonus Thüringen:

 

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • erforderliche Investitionssumme: mindestens 5.000 Euro, maximal 150.000 Euro
  • Zuschuss: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuschusshöhe: maximal 15.000 Euro
  • Projektlaufzeit: maximal 12 Monate

 

Der Digitalbonus Thüringen wurde zunächst bis zum 31.12.2023 gewährt. Sollte es eine Fortsetzung des Programms geben, werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

 

Weitere Informationen: Digitalbonus Thüringen

ALPHAPLAN ERP-Experten Bild von Robert Lüers

Sie haben Fragen zur Auswahl der passenden ERP-Förderung?

Vereinbaren Sie jetzt kostenlos einen persönlichen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bestmöglich bei der Auswahl und Abwicklung Ihres Antrags auf ERP-Förderung.

ERP-Fördermittel richtig beantragen: in 6 Schritten zum Ziel

Es gibt teilweise große Unterschiede, wie ein Antrag auf ERP-Fördermittel gestellt werden muss. Wichtig ist beim ERP-Förderantrag jedoch in jedem Fall, dass Sie sich darüber informieren, welche Grundvoraussetzungen Ihr Betrieb und das geplante Projekt erfüllen müssen. Beachten Sie auch, dass ein Projekt in der Regel noch nicht gestartet sein darf, wenn eine ERP-Förderung beantragt wird. Das bedeutet, dass auch der Auftrag noch nicht erteilt worden sein darf.

 

Falls Sie einen Antrag auf Fördermittel zur ERP-Implementierung stellen möchten, sollten Sie sich bereits fest entschieden haben, welche ERP-Lösung Sie einsetzen möchten. Gehen Sie mit dem gewünschten Anbieter in den Dialog und stecken Sie gemeinsam die Möglichkeiten der Förderung ab. Ein gutes ERP-Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass es Sie in diesem Prozess unterstützt, damit Sie die gewünschte Förderung erhalten.

 

Wir zeigen Ihnen hier die sechs wichtigsten Schritte bei der Beantragung einer ERP-Förderung und die wichtigsten Punkte, die dabei jeweils beachtet werden müssen.

1.

Ihren individuellen Förderbedarf und Ihre Voraussetzungen abstecken

  • Benötige ich vorab eine Unternehmensberatung, um meine Prozesse zu optimieren und eine geeignete ERP-Software zu finden und kann ich dafür eine zusätzliche Förderung beantragen?
  • Oder: Habe ich bereits den passenden ERP-Anbieter gefunden und möchte nun meine Prozesse auf das neue System umstellen?
  • In welchem Zeitraum soll das Projekt starten?
  • Wer soll meinem internen Projektteam angehören, um das Vorhaben mit allen erforderlichen Kompetenzen umzusetzen?
  • Wann muss ich entsprechend spätestens meinen Förderantrag stellen, um mein Vorhaben in meinem festgelegten Zeitrahmen umsetzen zu können?
2.

Das richtige Förderprogramm auswählen

  • Welche Programme zur ERP-Förderung kommen für meine Unternehmensgröße und mein Vorhaben infrage?
  • Kann ich eine Förderzahlung beantragen oder ist ein Förderkredit für mich die richtige Wahl?
  • Nutze ich ein Programm auf Bundesebene oder auf Landesebene?
  • Was bieten die örtliche Industrie- und Handelskammer oder die Wirtschaftsförderung an?
  • Möchte ich eine Beratung oder eine Software-Implementierung fördern lassen?

3.

Informationen über den genauen Antragsprozess und Antragsfristen einholen

  • Welche Fristen gelten für meinen Antrag auf ERP-Förderung?
  • Welche Daten und Unterlagen muss ich einreichen? Unter anderem werden im Regelfall Beteiligungsverhältnisse und bisherige Förderungen (De-minis-Bescheinigung) abgefragt. Ebenso Angebote externer Anbieter/Dienstleister, Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände/-leistungen und die Höhe der geplanten Ausgaben.
  • Kann ich den Antrag selbst stellen oder benötige ich externe Unterstützung durch einen Berater oder eine Bank?
  • Wo reiche ich die Daten ein – ist es online möglich oder muss der Antrag auch postalisch eingehen?

4.

Antrag einreichen

  • Wer kümmert sich innerhalb meines Unternehmens um die Abwicklung der Antragstellung?
  • Gibt es Fallstricke, die ich bei der Antragstellung beachten muss?
  • Auf welche Formulierungen muss ich ggf. ganz genau achten, um gefördert zu werden? Lassen Sie sich hier gut von Ihrem ERP-Anbieter beraten, denn manchmal kommt es auf Details an.
  • Sind meine Unterlagen und Daten korrekt und vollständig?

5.

Bearbeitungsphase abwarten

  • War mein Antrag auf ERP-Förderung vollständig oder muss ich Unterlagen nachreichen?
  • Muss ich für die bevorstehende ERP-Implementierung weitere Vorkehrungen treffen, damit ich starten kann, sobald die Förderung bewilligt wurde?
  • Was tue ich, sollte die Förderung abgelehnt werden?

6.

Zahlung der Fördermittel und Start der ERP-Einführung

  • Jetzt ist es Zeit, in den intensiven Austausch mit Ihrem ERP-Anbieter zu gehen, damit Sie schnell von der Einführung Ihres neuen ERP-Systems profitieren können.
  • Bitte beachten Sie, dass es eine Frist geben kann, innerhalb derer Sie den Auftrag bei einem Berater oder einem ERP-Anbieter erteilen müssen.
  • Zusätzlich müssen Sie darauf achten, ob Ihre ERP-Förderung eine maximale Projektlaufzeit vorgibt.
  • Stellen Sie Ihr Projektteam auf und erstellen Sie einen Projektplan – Ihr ERP-Anbieter wird Sie hierbei tatkräftig unterstützen, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen.

Die häufigsten Fragen zur ERP-Förderung

ERP-Fördermittel zu beantragen kann ein langwieriger und umfangreicher Prozess sein. Daher kann es möglicherweise sinnvoll sein, sich externe Hilfe zu holen und vom Fachwissen eines Beraters oder des gewünschten Software-Anbieters zu profitieren. So lassen sich Fehler vermeiden und Sie behalten den Überblick.

 

Es gibt externe Berater, die Ihnen dabei helfen, die richtige ERP-Förderung für die Digitalisierung Ihres Unternehmens zu finden. Auch bei der Antragstellung können Berater Sie mit ihrem Wissen unterstützen und auf mögliche Fehlerquellen hinweisen. Der Einsatz eines Beraters ist jedoch sehr kostenintensiv und nicht immer nötig.

 

KMU können eine Förderung oft auch ohne einen externen Berater beantragen. Hier unterstützt Sie ein seriöser Anbieter von ERP-Software selbstverständlich mit seinem umfangreichen Fachwissen und seiner Erfahrung; sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abwicklung der ERP-Förderung.

Die Bearbeitungsdauer kann sehr unterschiedlich sein. Auf Ebene der Bundesländer können Anträge auf ERP-Förderung bereits nach wenigen Wochen bewilligt werden. Mitunter warten Antragsteller jedoch Monate auf einen Bewilligungsbescheid. Bei manchen Förderungen ist es sogar möglich, dass ein Unternehmen gar keine Zusage erhält, da es keinen generellen Anspruch auf die Förderung gibt und das Los entscheidet, wer den Antrag einreichen darf. Es lohnt sich also, vorab genau zu prüfen, wie die Erfolgsaussichten sind und mit welchem Bearbeitungszeitraum zu rechnen ist.

Auf unserer Seite finden Sie aktuelle Infos rund um die jeweiligen Fördermöglichkeiten. Sobald ein neues bundesweites ERP-Förderprogramm startet, veröffentlichen wir hier alle Details dazu. Oder Sie vereinbaren ein persönliches Gespräch mit unseren ERP-Experten und lassen sich von uns direkt auf den neusten Stand bringen.

Wenn Sie keine ERP-Förderung aus Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten können, Sie aber dennoch von den Vorteilen eines ERP-Systems profitieren möchten, sollten Sie mit dem ERP-Anbieter Ihrer Wahl sprechen. Oft gibt es Möglichkeiten, Sie bei der Bewältigung der Investitionskosten zu unterstützen. Scheuen Sie nicht davor zurück, ein persönliches Gespräch zu führen. Optionen wie eine Ratenzahlung oder ein Mietkauf sind teilweise möglich und helfen Ihnen dabei, Ihre Digitalisierung auch ohne ERP-Förderung umzusetzen.

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